Wenn man als Händler Werbe-E-Mails verschickt, muss man sicher sein, dass der Empfänger diese auch bestellt hat. Der Versand von nicht bestellten Werbemails stellt einen Fall von belästigender Werbung dar und ist wettbewerbswidrig. Außerdem kann der Empfänger einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Wie aber soll man die Anmeldung nachweisen?

Lesen Sie hier mehr zu einem Urteil des LG Essen.

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Von Axel Uhlmann, 23. Juli 2009, 16:52 Uhr
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