bghIm April dieses Jahres entschied der EuGH auf eine Vorlagefrage des BGH, dass dem Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechtes die Kosten der Hinsendung zu erstatten sind. Heute fällte der Bundesgerichtshof sein Urteil in dieser Frage. Da das Urteil des EuGH bindend ist, entschied der BGH ebenfalls, dass der Verbraucher die Hinsendekosten nicht tragen muss.

Lesen Sie hier mehr zu diesem Urteil.

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Von Axel Uhlmann, 7. Juli 2010, 17:07 Uhr
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